ASFINAG - Russlandsanktionen; Erklärung zur SanktionenVO (EU)

Im Zusammenhang mit den laufenden Russlandsanktionen sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die von der EU getroffenen Sanktionen zu exekutieren und somit entsprechende Erklärungen von Ihren Auftragnehmern einzufordern. Aus diesem Grund wurde seitens der Asfinag ein Schreiben an ihre Dienstleister verschickt, damit diese bestätigen, dass alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Vertragsverhältnisse nicht unter die Russlandsanktionen fallen. Konkret hat die Asfinag im zugehörigen Formblatt die Angabe jeder einzelnen Auftragsbezeichnung samt ProVia-ID vorgegeben, was einen erheblichen Aufwand für uns Auftragnehmer bedeuten würde. Nach Rücksprache des Vorsitzenden des Asfinag-Ausschusses der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen DI Christian Stadler mit Vertreter:innen der Asfinag kann rückgemeldet werden, dass es auch grundsätzlich möglich ist, eine Generalerklärung für alle derzeit laufenden Projekte mit diesem Schreiben abzugeben. Dazu muss man jedoch ausschließen können, dass ein Projekt unter die Russlandsanktionen fällt. Jene Projekte, die unter die Russlandsanktionen fallen, sind auf jeden Fall einzeln anzugeben.“