Ausbildung/Weiterbildung

Fragestellungen zur Zukunft des (Massen)Architekturstudiums, den Inhalten der Studienpläne, verpflichtender (Berufs)Praxis vor dem Abschluss der akademischen Ausbildung und der durch die Ausbildung definierte Befugnisumfang werden in der Kollegenschaft und der Standesvertretung laufend, intensiv und kontroversiell diskutiert. Ein regelmäßiger Austausch mit der TU Wien hat nun eine größere österreichweite Initative ergeben. Aber auch die Antworten auf die Forderung der verpflichtenden Weiterbildung werden nicht einheitlich gesehen. An diese Stelle freuen wir uns über zahlreise Beiträge bzw. Ideen zu diesen zukunftsweisenden Themen.

Zur aktuellen Situation des Architekturstudiums an der TU Wien kann ich als Absolvent von 2004 nur meine Wahrnehmungen aus zweiter Hand berichten, ohne mich für deren Vollständigkeit oder absolute Richtigkeit verbürgen zu können. Aus Erfahrungen von Kolleginnen und Kollegen, die in den Jahren nach mir studiert haben, sind mir ziemlich dramatische Ausdünnungen der Studienpläne zu Ohren gekommen, die eine, zu meiner Zeit noch als umfassend erlebte, Architekturausbildung in Frage stellen. So sind (oder waren) materialspezifische Tragwerksplanungsfächer nicht mehr in allen Hauptbereichen Stahlbeton, Stahl und Holz zwingend zu absolvieren, sondern nur optional zwei davon. Kann sein, dass der aktuelle Studienplan dieses Manko bereits wieder behoben hat. Dennoch ist es erschreckend, wenn man sich vorstellt, dass möglicherweise Absolventen herumlaufen, die durch den Bologna-Prozess einerseits 30 ECTS für die Diplomarbeit geschenkt bekommen und andererseits noch nie tiefer mit Holzbau, Stahlbau oder Stahlbetonbau befasst waren. Für die Diplomarbeit gab es seinerzeit genau Null Semesterwochenstunden. Die 210 SWST mussten mühsam erarbeitet werden.
Dass daher der Zugang zum ZT-Beruf nur über eine, die Defizite der universitären Ausbildung kompensierende, Praxis NACH Ende des Studiums und eine finale Kompetenzüberprüfung in Form der ZT-Prüfung führen kann, scheint für mich unerlässlich. Fair scheint in diesem Zusammenhang, den Befugnisumfang auf die im Rahmen des Studiums tatsächlich absolvierten Lehrveranstaltungen zu begrenzen.

In diesem Zusammenhang sollte man auch bedenken, dass es FH-Studien gibt, die durch das schlaue Voranstellen des Wortes „Architektur“ zu ihrem ursprünglichen Titel „Green Building“ die gleiche Befugnis anstreben können wie Architekt*Innen, die ein umfassendes, universitäres Studium absolviert haben. Und das obwohl in diesem FH-Studium der Fokus rein auf Wohn- und Gewerbebauten liegt und somit wichtige Bereiche der Gebäudelehre (öffentliche Gebäude, Sportbauten, etc.) und des Städtebaus nicht behandelt oder nur gestreift werden.

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