Namensnennungsrecht für ZT - Aktivitäten rund um die Namensnennungsrechte

Der Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit sensibilisiert wieder zur Beachtung des Urheberrechts von ZiviltechnikerInnen – konkret deren Recht auf Nennung ihres Namens bei der Abbildung von Gebäuden auf Fotografien.

Fotografen freuen sich, wenn ihre Fotos in gedruckter Form oder auch online erscheinen. Noch mehr freuen sie sich, wenn auch ihr Name unter den Bildern genannt wird. Das gilt auch für Sie als ZiviltechnikerIn!

Häufig wird der Name des Architekten jedoch unterschlagen oder erscheint völlig losgelöst vom Bild-Ort in irgendeinem Impressum oder Bildnachweis.

Was uns auch im 2. zt: Kammer Podcast „JETzt: Namensnennungsrecht“ mit Dr. Thomas Höhne (Rechtsanwalt), DI Anna Detzlhofer und Architekt Alexander Van der Donk diskutieren ließ.
Hier bitten wir nun auch nach dem Podcast um Diskussion, Erfahrungsaustausch und „Einmeldung“ wenn Verstöße passieren. Wir unterstützen Sie als Kammer, sehr gerne.

Wir bieten Ihnen hier eine Plattform, um sich untereinander austauschen, aktuelle Fragestellungen zu diskutieren und den direkten Kontakt zur Kammer und zur Einmeldung zu haben.

Wir ersuchen alle Mitglieder um aktive Mithilfe! Schreiben Sie selbst auch E-Mails und Briefe, sensibilisieren Sie für das Thema, machen Sie die Kammer darauf aufmerksam – dann werden wir für Sie aktiv und unterstützen Sie.

Weiter Infos finden Sie auf unserer WEBSITE.

Melden Sie uns Verstöße!

Kammer der ZiviltechnikerInnen Kammer@arching.at